Energiepreisbremse

Alle Infos zu den Preisdeckeln auf Erdgas und Strom

Allgemeine Informationen zur Energiepreisbremse

Das solltest Du wissen


Mit den Preisbremsen für Erdgas und Strom möchte die Bundesregierung Letztverbraucher im Jahr 2023 und gegebenenfalls bis April 2024 spürbar von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Vereinfacht gesprochen funktionieren die Preisbremsen so: Für einen festgelegten Anteil des Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über dem jeweiligen Preisdeckel liegt. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch bezahlst Du den mit Deinem Versorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Wichtig dabei: Jeder – egal ob kleiner oder großer Verbraucher – profitiert vom Energiesparen. Denn je weniger Du verbrauchst, desto kleiner ist der Anteil, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger musst Du zahlen. Es lohnt sich also, mit dem Verbrauch innerhalb des Rahmens der Preisbremse zu bleiben.

Fragen & Antworten

Alles Wichtige zusammengefasst


Warum weicht der neue Abschlag auf meiner Rechnung von dem im Online-Servicecenter ab?

Dein neuer Abschlag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Deinem monatlich zu zahlenden Abschlagsbetrag und dem staatlichen Entlastungsbetrag aus der Energiepreisbremse. Auf der Rechnung ist der komplette Abschlag ausgewiesen, im Online-Servicecenter findest Du den Betrag, der von Dir zu zahlen ist. Diesen Betrag kannst Du auch jederzeit selbst anpassen: Zum Online-Servicecenter

Kann man auf­grund des Info­schreibens zur Preis­bremse den Ver­sorger wechseln?

Nein, ein Sonder­kündigungs­recht gibt es nur durch eine Preis­anpassung des Ver­sorgers. Jetzt ändern sich die Abschläge auf­grund der staat­lichen Ent­lastung, nicht aber der Arbeits- oder der Grundpreis.

Woher stammt der im Sep­tember 2022 prog­nosti­zierte Jahres­verbrauch, der Basis für die Berech­nung der Preis­bremsen ist?

Die Verbrauchs­prognose für Strom erfolgte durch den Strom­netz­betreiber. Die Prog­nose für Erd­gas haben wir für unsere Kund*innen auf Basis der letzten vor­liegenden Zähler­ablesung erstellt. Dabei wurden Sonder­effekte (beispiels­weise Einspar­maß­nahmen, unge­wöhnliche Witterung) berück­sichtigt. Im Neu­bau kamen die Werte für Gas und Strom übrigens vom jeweiligen Verteil­netz­betreiber.

Was kann ich tun, wenn der prognostizierte Jahresverbrauch nicht plausibel ist?

Stromkunden müssen sich dazu an ihren jeweiligen Netzbetreiber wenden. Informationen zu diesem finden sie in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Die Verbrauchsprognose für unsere Gaskunden haben wir nach einem Standardverfahren berechnet, das mit unserem Wirtschaftsprüfer abgestimmt wurde und von diesem testiert wird. Es simuliert den Jahresverbrauch auf Grundlage der uns bis Ende September 2022 vorliegenden Zählerstände und berechnet mit den aktuellen Gradtagszahlen die Jahresverbrauchsprognose. Die Prognose kann nur in Ausnahmefällen (bei absolut unplausiblen Prognosen) angepasst werden. Bitte kontaktiere uns, wenn Du von unplausiblen Werten ausgehst, damit wir diese prüfen können.


Erdgas: Wie funktioniert die Preisbremse für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine, die Wohnungswirtschaft, Reha-Einrichtungen etc. wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Dieser Preis gilt für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der höhere, vertraglich festgelegte Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gaspreisbremse federt so die stark gestiegenen Kosten für Erdgas ab – vor allem, wenn Du es schaffst, innerhalb der 80 % des prognostizierten Verbrauchs zu bleiben.

Klingt kompliziert? Wir erklären es an einem Beispiel:

1. Im September wurde für Kunde X ein Jahresverbrauch von 15.000 kWh prognostiziert. Nehmen wir mal an, der Gas-Arbeitspreis ab Januar 2023 beträgt 20 ct/kWh (brutto).

2. Für 12.000 kWh (also 80 Prozent) des prognostizierten Jahresverbrauchs muss der Kunde dann 12 ct/kWh bezahlen (die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis übernimmt der Bund), für die restlichen 3.000 kWh die vertraglich vereinbarten 20 ct/kWh.

3. Bei 12 Abschlägen (gerundete Werte) und ohne die Grundkosten zu berücksichtigen, ergibt sich:

• Beispielhafter monatlicher Gasverbrauch: 15.000 kWh/12 Monate = 1.250 kWh

• 80 % des monatlichen Gasverbrauchs: 1.250 kWh x 0,8 = 1.000 kWh

• 20 % des monatlichen Gasverbrauchs: 1.250 kWh x 0,2 = 250 kWh

Rechnung
Monatlicher Arbeitspreis ohne Gaspreisbremse: 250 € 1.250 kWh x 20 ct/kWh
Monatlicher Arbeitspreis mit Gaspreisbremse 170 € 1.000 kWh x 12 ct/kWh + 250 kWh x 20 ct/kWh
Monatlicher Arbeitspreis bei zusätzlich 20 % Gasverbrauchs-Einsparung 120 € 1.000 kWh x 12 ct/kWh


Übrigens: Wer mehr als 20 % Energie einspart, profitiert zusätzlich. Denn Du bekommst immer für die prognostizierten 80 % Verbrauch die rechnerische Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel – im Beispiel 8 ct/kWh – gutgeschrieben. Sparen lohnt sich also!

Haushaltskunden profitieren zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung bei Erdgas auf 7 % (sowohl beim Grundpreis als auch beim Arbeitspreis). Da es sich bei der Beispielrechnung um Bruttopreise handelt, ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Wie profitierst Du von der Gaspreisbremse?

Von den Entlastungen profitierst Du automatisch: Du wirst Ende Februar persönlich informiert, wie sich die Preisbremse für Dich auswirkt und wie sich ggf. Dein Abschlagsplan ändert. Dann erklären wir Dir auch, wie die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar 2023 berechnet wird. Wichtig: Der Dir bekannte Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Gaspreisbremse) zu zahlen. Wir garantieren Dir, dass wir die Preisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen.

Mieter erhalten Ihre Entlastung über ihren Vermieter. Dieser kann sie über reduzierte Nebenkostenvorauszahlungen oder mit der jährlichen Heizkostenabrechnung weitergeben.

Das sollte man noch wissen: Steuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, sind verpflichtet, die erhaltenen Entlastungen aus der Gaspreisbremse in der Einkommensteuererklärung als geldwerten Vorteil anzugeben. Dies betrifft also höhere und hohe Einkommen - bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei rund 75.000 Euro Jahreseinkommen. Die Dezember-Soforthilfe ist laut Beschluss der Bundesregierung davon nicht betroffen.


Ökostrom: Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Auch die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Sie sieht folgenden Preisdeckel beim Arbeitspreis vor: 40 ct/kWh (brutto) für den Basisbedarf von 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose. Der darüber liegende Verbrauch wird zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis bezahlt.

Klingt kompliziert? Wir erklären es an einem Beispiel:

1. Die Jahresverbrauchsprognose für Kunde X sieht einen Jahresverbrauch von 2.970 kWh vor. Nehmen wir mal an, der Arbeitspreis für Strom ab Januar 2023 beträgt 49 ct/kWh (brutto).

2. Für 2.376 kWh (also 80 %) des prognostizierten Jahresverbrauchs muss der Kunde dann 40 ct/kWh bezahlen (die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis übernimmt der Bund), für die restlichen 594 kWh die vertraglich vereinbarten 49 ct/kWh.

3. Bei 11 Abschlägen (gerundete Werte) und ohne die Grundkosten zu berücksichtigen, ergibt sich:

• Beispielhafter monatlicher Stromverbrauch: 2.970 kWh/11 Monate = 270 kWh

• 80 % des monatlichen Stromverbrauchs: 270 kWh x 0,8 = 216 kWh

• 20 % des monatlichen Stromverbrauchs: 270 kWh x 0,2 = 54 kWh

Rechnung
Monatlicher Arbeitspreis ohne Strompreisbremse: 132 € 270 kWh x 49 ct/kWh
Monatlicher Arbeitspreis mit Strompreisbremse 113 € 216 kWh x 40 ct/kWh + 54 kWh x 49 ct/kWh
Monatlicher Arbeitspreis bei zusätzlich 20 % Stromverbrauchs-Einsparung 86 € 216 kWh x 40 ct/kWh


Übrigens: Wer mehr als 20 % Energie einspart, profitiert zusätzlich. Denn Du bekommst immer für die prognostizierten 80 % Verbrauch die rechnerische Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel – im Beispiel 9 ct/kWh – gutgeschrieben. Sparen lohnt sich also!

Wie profitierst Du von der Strompreisbremse?

Von den Entlastungen profitierst Du automatisch: Du wirst Ende Februar persönlich informiert, wie sich die Preisbremse für Dich auswirkt und wie sich ggf. Dein Abschlagsplan ändert. Dann erklären wir auch, wie die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar 2023 berechnet wird. Wichtig: Der Dir bekannte Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Strompreisbremse) zu zahlen. Wir garantieren Dir, dass wir die Preisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen.

Mieter erhalten Ihre Entlastung über ihren Vermieter. Dieser kann sie über reduzierte Nebenkostenvorauszahlungen oder mit der jährlichen Heizkostenabrechnung weitergeben.


Ökostrom: Wie funktioniert die Preisbremse für Letztverbraucher mit einem Verbrauch > 30.000 kWh pro Jahr?

Für 70 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose (SLP-Kunden) bzw. 70 % der Ist-Menge 2021 (RLM-Kunden) liegt der Deckel bei 13 ct/kWh netto (reiner Energiepreis ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben). Nur für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt.

Was ist, wenn ich zum Jahreswechsel umgezogen bin?

Für diesen Fall wird nicht Deine eigene Vorjahresrechnung, sondern der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung zugrunde gelegt.

Was ist, wenn ich im Laufe des Jahres den Energieversorger wechsle?

Dem neuen Lieferanten muss innerhalb von 6 Wochen das bisher gewährte Entlastungskontingent, der Referenzpreis und die Höhe der für den Abrechnungszeitraum gewährten Entlastungsbeträge zur Verfügung gestellt werden. Zudem darf der neue Lieferant erst dann Entlastungsbeträge gewähren, wenn der Letztverbraucher seinem neuen Lieferanten die Abrechnung des alten Lieferanten vorgelegt hat.

Warum wird der Entlastungsbetrag unter dem „Vorbehalt der Rückforderung“ gewährt?

Die Entlastung aus der Preisbremse wird immer nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Dies hat der Gesetzgeber vor allem so geregelt, damit bei Unternehmen die vorgegeben Höchstgrenzen eingehalten werden. Aber auch bei Haushaltskunden kann es z. B. in folgender Konstellation zu einer teilweisen Rückforderung kommen: Falls Ihr tatsächlicher Verbrauch in diesem Jahr deutlich unter dem für die Preisbremse prognostizierten Wert liegt, steht Ihnen nur das Entlastungskontingent für Ihren tatsächlichen Verbrauch zu. In einem solchen Fall kann es also in Ihrer Jahresabrechnung zu einer (Teil-)Rückforderung dieses Entlastungsbetrags kommen. (§ 8 Abs. 2 EWPBG (Erdgas), § 15 Abs. 4 EWPBG (Wärme) und § 4 Abs. 3 StromPBG).

Wie wird die Preis­bremse berechnet, wenn ein Versorger­wechsel im Februar oder März 2023 statt­gefunden hat?

Findet ein Versorger­wechsel im Februar oder März 2023 statt (etwa ein Wechsel zum 01.02.2023), muss der Ver­sorger, der den Kunden am 01.03.2023 beliefert, die Erstattung der Preis­bremsen abrechnen. In der Schluss­rechnung des alten Versorgers werden die Preis­bremsen also noch nicht berück­sichtigt. Erst mit dem Informations­schreiben und der Jahres­verbrauchs­abrech­nung des neuen Ver­sorgers erhält der Kunde die rück­wirkende Preisbremse ab dem 01.01.2023 gut­geschrieben. Gut zu wissen: Der neue Versorger berechnet die rück­wirkende Ent­lastung auf Basis seiner Preise zum 01.03.2023. Wenn dieser Preis unter dem Preis des vor­herigen Versor­gers liegt, bekommt der Kunde leider weniger erstattet, als er bei seinem bis­herigen Ver­sorger be­kommen hätte.

Was kann ich tun, um weniger Energie zu verbrauchen?

Mit unseren Tipps bei Strom und Gas sparen


Jeder kann mithelfen, dass auch in einer Mangelsituation so viele Menschen und Einrichtungen wie möglich Energie zur Verfügung haben. Dazu lohnt es sich schon jetzt den eigenen Verbrauch zu senken!

Überprüfe dafür z. B. Deine Geräteeinstellungen (Stand-by ausschalten), die Heizungseinstellung (schon eine um 1°C geringere Raumtemperatur pro Haushalt hat in Summe bundesweit einen deutlichen Spareffekt) und wähle Dein Fortbewegungsmittel so energiearm wie möglich.

Weitere Energiespartipps haben wir für Dich zusammengefasst. Schaue gerne vorbei!