Kein Strom- und Gas-Abschlag im März
für alle Kunden oberhalb der Preisbremse
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Preisbremsen für Gas und Strom umzusetzen. Aufgrund der Vorgabe, die Einsparung und den Abschlag für alle Kunden individuell zu berechnen, sind komplexe Anpassungen der Abrechnungsprozesse und IT-Systeme notwendig. Deswegen kann das Informationsschreiben momentan noch nicht versendet werden.
Damit alle Kunden mit Preisen oberhalb der Preisbremse trotz der Verzögerung jetzt entlastet werden, verzichten wir im März komplett auf die Abschlagszahlung! Die genaue Verrechnung wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgen.
Bitte habe daher noch etwas Geduld bezüglich Deines persönlichen Informationsschreibens. Sobald die Berechnungen abgeschlossen sind, erhalten alle Kunden, deren Arbeitspreis über der Preisbremse liegt, folgende Informationen:
· Deine Entlastung durch die Preisbremsen
· Deinen neuen Abschlagsplan
Du kannst Dir sicher sein, dass Du Deine vom Bund vorgesehenen Entlastungen in voller Höhe erhältst.
Was muss ich wegen des März-Abschlags unternehmen?
Das kommt darauf an, ob Du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast oder Deinen Abschlag monatlich an uns überweist.
Du hast uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt?
Dann musst Du nichts tun. Wir buchen Deinen März-Abschlag nicht ab.
Du überweist Deinen Abschlag monatlich selbst?
Setze bitte Deinen Abschlag für März aus. Du gerätst dadurch nicht in Zahlungsverzug.
Deine März-Überweisung wurde bereits ausgeführt? Kein Problem. Wir verrechnen Dir die Überzahlung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.
Wichtig: Solltest Du mit Deinen Preisen unter der Strom- bzw. Gaspreisbremse liegen, bleibt es bei Deiner gewohnten Abschlagshöhe.
Zum Schluss noch eine Bitte an Dich: Das Thema „Preisbremsen“ ist sehr komplex und betrifft unsere gesamte Kundschaft. Dadurch ist das Anfrageaufkommen beim Kundenservice zurzeit sehr hoch und es entstehen leider lange Wartezeiten. Wenn Du Fragen zur Berechnung Deiner persönlichen Entlastung hast, warte bitte das Informationsschreiben ab. Allgemeine Informationen zu den Preisbremsen haben wir auf dieser Seite für Dich zusammengestellt.
Gas- und Strompreisbremse
Kurz erklärt
Allgemeine Informationen zur Energiepreisbremse
Das solltest Du wissen
Mit den Preisbremsen für Erdgas und Strom möchte die Bundesregierung Letztverbraucher im Jahr 2023 und gegebenenfalls bis April 2024 spürbar von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Vereinfacht gesprochen funktionieren die Preisbremsen so: Für einen festgelegten Anteil des Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über dem jeweiligen Preisdeckel liegt. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch bezahlst Du den mit Deinem Versorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Wichtig dabei: Jeder – egal ob kleiner oder großer Verbraucher – profitiert vom Energiesparen. Denn je weniger Du verbrauchst, desto kleiner ist der Anteil, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger musst Du zahlen. Es lohnt sich also, mit dem Verbrauch innerhalb des Rahmens der Preisbremse zu bleiben.
Fragen & Antworten
Alles Wichtige zusammengefasst
Woher stammt der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch, der Basis für die Berechnung der Preisbremsen ist?
Erdgas: Wie funktioniert die Preisbremse für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine, die Wohnungswirtschaft, Reha-Einrichtungen etc. wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Dieser Preis gilt für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der höhere, vertraglich festgelegte Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gaspreisbremse federt so die stark gestiegenen Kosten für Erdgas ab – vor allem, wenn Du es schaffst, innerhalb der 80 % des prognostizierten Verbrauchs zu bleiben.
Klingt kompliziert? Wir erklären es an einem Beispiel:
1. Im September wurde für Kunde X ein Jahresverbrauch von 14.850 kWh prognostiziert. Nehmen wir mal an, der Arbeitspreis für Gas ab Januar 2023 beträgt 20 ct/kWh (brutto).
2. Für 11.880 kWh (also 80 %) des prognostizierten Jahresverbrauchs muss der Kunde dann 12 ct/kWh bezahlen (die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis übernimmt der Bund), für die restlichen 2.970 kWh die vertraglich vereinbarten 20 ct/kWh.
3. Bei 11 Abschlägen (gerundete Werte) und ohne die Grundkosten zu berücksichtigen, ergibt sich:
• Beispielhafter monatlicher Gasverbrauch: 14.850 kWh/11 Monate = 1.350 kWh
• 80 % des monatlichen Gasverbrauchs: 1.350 kWh x 0,8 = 1.080 kWh
• 20 % des monatlichen Gasverbrauchs: 1.350 kWh x 0,2 = 270 kWh
Rechnung | ||
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Monatlicher Arbeitspreis ohne Gaspreisbremse: | 270 € | 1.350 kWh x 20 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis mit Gaspreisbremse | 184 € | 1.080 kWh x 12 ct/kWh + 270 kWh x 20 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis bei zusätzlich 20 % Gasverbrauchs-Einsparung | 130 € | 1.080 kWh x 12 ct/kWh |
Übrigens: Wer mehr als 20 % Energie einspart, profitiert zusätzlich. Denn Du bekommst immer für die prognostizierten 80 % Verbrauch die rechnerische Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel – im Beispiel 8 ct/kWh – gutgeschrieben. Sparen lohnt sich also!
Haushaltskunden profitieren zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung bei Erdgas auf 7 % (sowohl beim Grundpreis als auch beim Arbeitspreis). Da es sich bei der Beispielrechnung um Bruttopreise handelt, ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Wie profitierst Du von der Gaspreisbremse?
Von den Entlastungen profitierst Du automatisch: Du wirst Ende Februar persönlich informiert, wie sich die Preisbremse für Dich auswirkt und wie sich ggf. Dein Abschlagsplan ändert. Dann erklären wir Dir auch, wie die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar 2023 berechnet wird. Wichtig: Der Dir bekannte Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Gaspreisbremse) zu zahlen. Wir garantieren Dir, dass wir die Preisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen.
Mieter erhalten Ihre Entlastung über ihren Vermieter. Dieser kann sie über reduzierte Nebenkostenvorauszahlungen oder mit der jährlichen Heizkostenabrechnung weitergeben.
Das sollte man noch wissen: Steuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, sind verpflichtet, die erhaltenen Entlastungen aus der Gaspreisbremse in der Einkommensteuererklärung als geldwerten Vorteil anzugeben. Dies betrifft also höhere und hohe Einkommen - bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei rund 75.000 Euro Jahreseinkommen. Die Dezember-Soforthilfe ist laut Beschluss der Bundesregierung davon nicht betroffen.
Auch die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Sie sieht folgenden Preisdeckel beim Arbeitspreis vor: 40 ct/kWh (brutto) für den Basisbedarf von 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose. Der darüber liegende Verbrauch wird zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis bezahlt.
Klingt kompliziert? Wir erklären es an einem Beispiel:
1. Die Jahresverbrauchsprognose für Kunde X sieht einen Jahresverbrauch von 2.970 kWh vor. Nehmen wir mal an, der Arbeitspreis für Strom ab Januar 2023 beträgt 49 ct/kWh (brutto).
2. Für 2.376 kWh (also 80 %) des prognostizierten Jahresverbrauchs muss der Kunde dann 40 ct/kWh bezahlen (die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis übernimmt der Bund), für die restlichen 594 kWh die vertraglich vereinbarten 49 ct/kWh.
3. Bei 11 Abschlägen (gerundete Werte) und ohne die Grundkosten zu berücksichtigen, ergibt sich:
• Beispielhafter monatlicher Stromverbrauch: 2.970 kWh/11 Monate = 270 kWh
• 80 % des monatlichen Stromverbrauchs: 270 kWh x 0,8 = 216 kWh
• 20 % des monatlichen Stromverbrauchs: 270 kWh x 0,2 = 54 kWh
Rechnung | ||
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Monatlicher Arbeitspreis ohne Strompreisbremse: | 132 € | 270 kWh x 49 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis mit Strompreisbremse | 113 € | 216 kWh x 40 ct/kWh + 54 kWh x 49 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis bei zusätzlich 20 % Stromverbrauchs-Einsparung | 86 € | 216 kWh x 40 ct/kWh |
Übrigens: Wer mehr als 20 % Energie einspart, profitiert zusätzlich. Denn Du bekommst immer für die prognostizierten 80 % Verbrauch die rechnerische Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel – im Beispiel 9 ct/kWh – gutgeschrieben. Sparen lohnt sich also!
Wie profitierst Du von der Strompreisbremse?
Von den Entlastungen profitierst Du automatisch: Du wirst Ende Februar persönlich informiert, wie sich die Preisbremse für Dich auswirkt und wie sich ggf. Dein Abschlagsplan ändert. Dann erklären wir auch, wie die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar 2023 berechnet wird. Wichtig: Der Dir bekannte Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Strompreisbremse) zu zahlen. Wir garantieren Dir, dass wir die Preisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen.
Mieter erhalten Ihre Entlastung über ihren Vermieter. Dieser kann sie über reduzierte Nebenkostenvorauszahlungen oder mit der jährlichen Heizkostenabrechnung weitergeben.
Ökostrom: Wie funktioniert die Preisbremse für Letztverbraucher mit einem Verbrauch > 30.000 kWh pro Jahr?
Wie wird die Preisbremse berechnet, wenn ein Versorgerwechsel im Februar oder März 2023 stattgefunden hat?
Was kann ich tun, um weniger Energie zu verbrauchen?
Mit unseren Tipps bei Strom und Gas sparen
Jeder kann mithelfen, dass auch in einer Mangelsituation so viele Menschen und Einrichtungen wie möglich Energie zur Verfügung haben. Dazu lohnt es sich schon jetzt den eigenen Verbrauch zu senken!
Überprüfe dafür z. B. Deine Geräteeinstellungen (Stand-by ausschalten), die Heizungseinstellung (schon eine um 1°C geringere Raumtemperatur pro Haushalt hat in Summe bundesweit einen deutlichen Spareffekt) und wähle Dein Fortbewegungsmittel so energiearm wie möglich.
Weitere Energiespartipps haben wir für Dich zusammengefasst. Schaue gerne vorbei!