Energiepreisbremsen
Das solltest Du wissen
Mit den Preisbremsen für Erdgas und Strom hat die Bundesregierung Letztverbraucher im Jahr 2023 von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet. Die Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Preisbremse einfach erklärt: Für einen festgelegten Anteil des Verbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über dem jeweiligen Preisdeckel liegt. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch bezahlst Du den mit Deinem Versorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Wichtig dabei: Jeder – egal ob kleiner oder großer Verbraucher – profitiert vom Energiesparen. Denn je weniger Du verbrauchst, desto kleiner ist der Anteil, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger musst Du zahlen. Es lohnt sich also, mit dem Verbrauch innerhalb des Rahmens der Preisbremse zu bleiben.
Fragen & Antworten
Alles Wichtige zusammengefasst
Erdgas: Wie funktioniert die Preisbremse für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr?
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine, die Wohnungswirtschaft, Reha-Einrichtungen etc. wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Dieser Preis gilt für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der höhere, vertraglich festgelegte Arbeitspreis gezahlt werden. Die Gaspreisbremse federt so die stark gestiegenen Kosten für Erdgas ab – vor allem, wenn Du es schaffst, innerhalb der 80 % des prognostizierten Verbrauchs zu bleiben.
Klingt kompliziert? Wir erklären es an einem Beispiel:
1. Im September wurde für Kunde X ein Jahresverbrauch von 15.000 kWh prognostiziert. Nehmen wir mal an, der Gas-Arbeitspreis ab Januar 2023 beträgt 20 ct/kWh (brutto).
2. Für 12.000 kWh (also 80 Prozent) des prognostizierten Jahresverbrauchs muss der Kunde dann 12 ct/kWh bezahlen (die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis übernimmt der Bund), für die restlichen 3.000 kWh die vertraglich vereinbarten 20 ct/kWh.
3. Bei 12 Abschlägen (gerundete Werte) und ohne die Grundkosten zu berücksichtigen, ergibt sich:
• Beispielhafter monatlicher Gasverbrauch: 15.000 kWh/12 Monate = 1.250 kWh
• 80 % des monatlichen Gasverbrauchs: 1.250 kWh x 0,8 = 1.000 kWh
• 20 % des monatlichen Gasverbrauchs: 1.250 kWh x 0,2 = 250 kWh
Rechnung | ||
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Monatlicher Arbeitspreis ohne Gaspreisbremse: | 250 € | 1.250 kWh x 20 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis mit Gaspreisbremse | 170 € | 1.000 kWh x 12 ct/kWh + 250 kWh x 20 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis bei zusätzlich 20 % Gasverbrauchs-Einsparung | 120 € | 1.000 kWh x 12 ct/kWh |
Übrigens: Wer mehr als 20 % Energie einspart, profitiert zusätzlich. Denn Du bekommst immer für die prognostizierten 80 % Verbrauch die rechnerische Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel – im Beispiel 8 ct/kWh – gutgeschrieben. Sparen lohnt sich also!
Haushaltskunden profitieren zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung bei Erdgas auf 7 % (sowohl beim Grundpreis als auch beim Arbeitspreis). Da es sich bei der Beispielrechnung um Bruttopreise handelt, ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Wie profitierst Du von der Gaspreisbremse?
Von den Entlastungen profitierst Du automatisch: Du wirst Ende Februar persönlich informiert, wie sich die Preisbremse für Dich auswirkt und wie sich ggf. Dein Abschlagsplan ändert. Dann erklären wir Dir auch, wie die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar 2023 berechnet wird. Wichtig: Der Dir bekannte Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Gaspreisbremse) zu zahlen. Wir garantieren Dir, dass wir die Preisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen.
Mieter erhalten Ihre Entlastung über ihren Vermieter. Dieser kann sie über reduzierte Nebenkostenvorauszahlungen oder mit der jährlichen Heizkostenabrechnung weitergeben.
Das sollte man noch wissen: Steuerpflichtige, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, sind verpflichtet, die erhaltenen Entlastungen aus der Gaspreisbremse in der Einkommensteuererklärung als geldwerten Vorteil anzugeben. Dies betrifft also höhere und hohe Einkommen - bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei rund 75.000 Euro Jahreseinkommen. Die Dezember-Soforthilfe ist laut Beschluss der Bundesregierung davon nicht betroffen.
Auch die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Sie sieht folgenden Preisdeckel beim Arbeitspreis vor: 40 ct/kWh (brutto) für den Basisbedarf von 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose. Der darüber liegende Verbrauch wird zum vertraglich festgelegten Arbeitspreis bezahlt.
Klingt kompliziert? Wir erklären es an einem Beispiel:
1. Die Jahresverbrauchsprognose für Kunde X sieht einen Jahresverbrauch von 2.970 kWh vor. Nehmen wir mal an, der Arbeitspreis für Strom ab Januar 2023 beträgt 49 ct/kWh (brutto).
2. Für 2.376 kWh (also 80 %) des prognostizierten Jahresverbrauchs muss der Kunde dann 40 ct/kWh bezahlen (die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis übernimmt der Bund), für die restlichen 594 kWh die vertraglich vereinbarten 49 ct/kWh.
3. Bei 11 Abschlägen (gerundete Werte) und ohne die Grundkosten zu berücksichtigen, ergibt sich:
• Beispielhafter monatlicher Stromverbrauch: 2.970 kWh/11 Monate = 270 kWh
• 80 % des monatlichen Stromverbrauchs: 270 kWh x 0,8 = 216 kWh
• 20 % des monatlichen Stromverbrauchs: 270 kWh x 0,2 = 54 kWh
Rechnung | ||
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Monatlicher Arbeitspreis ohne Strompreisbremse: | 132 € | 270 kWh x 49 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis mit Strompreisbremse | 113 € | 216 kWh x 40 ct/kWh + 54 kWh x 49 ct/kWh |
Monatlicher Arbeitspreis bei zusätzlich 20 % Stromverbrauchs-Einsparung | 86 € | 216 kWh x 40 ct/kWh |
Übrigens: Wer mehr als 20 % Energie einspart, profitiert zusätzlich. Denn Du bekommst immer für die prognostizierten 80 % Verbrauch die rechnerische Differenz zwischen Vertragspreis und Preisdeckel – im Beispiel 9 ct/kWh – gutgeschrieben. Sparen lohnt sich also!
Wie profitierst Du von der Strompreisbremse?
Von den Entlastungen profitierst Du automatisch: Du wirst Ende Februar persönlich informiert, wie sich die Preisbremse für Dich auswirkt und wie sich ggf. Dein Abschlagsplan ändert. Dann erklären wir auch, wie die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar 2023 berechnet wird. Wichtig: Der Dir bekannte Januar- und Februar-Abschlag ist zunächst in voller Höhe (ohne Wirkung der Strompreisbremse) zu zahlen. Wir garantieren Dir, dass wir die Preisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen.
Mieter erhalten Ihre Entlastung über ihren Vermieter. Dieser kann sie über reduzierte Nebenkostenvorauszahlungen oder mit der jährlichen Heizkostenabrechnung weitergeben.