Du wolltest schon immer wissen, was eine Kilowattstunde ist oder was sich hinter dem Begriff Netzbetreiber verbirgt? Dann nutze einfach unser Energielexikon. Hier findest Du Erklärungen zu fast allen Begriffen aus der Energiewelt.
Ablesung kurz erklärt
Die energiehoch3 GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Die energiehoch3 GmbH kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies 1. zum Zwecke einer Abrechnung nach § 8 Abs. 1, 2. anlässlich eines Lieferantenwechsels oder 3. bei einem berechtigten Interesse der energiehoch3 GmbH an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.
Ein Kostenerstattungsanspruch des Kunden besteht nicht. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die energiehoch3 GmbH darf bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 3 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen. Die Termine für die Ablesung nach § 8 Abs. 1 gibt die energiehoch3 GmbH rechtzeitig durch eine individuelle Benachrichtigung an den Kunden bekannt. Von der energiehoch3 GmbH auf Wunsch des Kunden durchgeführte Zwischenablesungen werden dem Kunden gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt in Rechnung gestellt.
Wenn der Netzbetreiber oder die energiehoch3 GmbH das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf die energiehoch3 GmbH den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt.