Du wolltest schon immer wissen, was eine Kilowattstunde ist oder was sich hinter dem Begriff Netzbetreiber verbirgt? Dann nutze einfach unser Energielexikon. Hier findest Du Erklärungen zu fast allen Begriffen aus der Energiewelt.
Messeinrichtungen kurz erklärt
Die von der energiehoch3 GmbH gelieferte Energie wird durch die Messeinrichtungen nach § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes festgestellt. Die energiehoch3 GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei der energiehoch3 GmbH, so hat er diese zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen der energiehoch3 GmbH zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.