Warum und für wen gibt es das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz?
Der Bund hat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen und tritt am 19.11.2022 in Kraft, um Verbrauchern schnell bei den hohen Erdgaskosten zu entlasten. Es überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023.
Der Bund wird für Privathaushalte und kleinere Unternehmen (Jahresverbrauch < 1,5 Mio. kWh), die Gas oder Wärmelieferungen beziehen, den Dezember-Abschlag übernehmen. Grob geschätzt werden die Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht. Wir garantieren Dir, dass wir die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes an Dich weitergeben.
Alles wichtige auf einem Blick
Antworten auf die wichtigsten Fragen
- Privathaushalte
- Kunden der Wohnungswirtschaft, die Soforthilfe an die Mieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung weitergeben müssen
- Überwiegender Erdgasbezug zur Wohnraumvermietung / WEG
- Zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenwerkstätten, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
- Staatlich (anerkannte) Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Forschung wie Schulen und Universitäten
- Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein
Wir nutzen die Möglichkeit, dass unsere Kunden den Dezemberabschlag erst gar nicht an uns zahlen. Wie geht das im Einzelnen?
SEPA-Lastschrifteinzug
Hier brauchst Du Dich um nichts kümmern: Der Dezember-Abschlag wird einmalig nicht abgebucht. Ab Januar buchen wir den Abschlag wieder wie gewohnt ab.Dauerauftrag
Du überweist Deinen Abschlag per Dauerauftrag? Dann kannst Du entweder die Abschlagszahlung wie gewohnt weiterlaufen lassen – die Soforthilfe wird dann in der kommenden Jahresrechnung verrechnet – oder Du setzt im Dezember Deine Abschlagszahlung aus. WICHTIG: Bitte denke dann daran, die Abschlagszahlungen ab Januar wieder zu aktivieren.Überweisung (monatlich)
Du überweist Deinen Abschlag monatlich selbst? Dann überweise im Dezember 2022 einfach nicht. Den Januarabschlag überweist Du wieder wie gewohnt.Gut zu wissen: Wir werden die Soforthilfe auf Deiner kommenden Jahresrechnung deutlich ausweisen. Bitte beachte, dass die Soforthilfe auf einem vom Gesetzgeber vorgegeben Berechnungsmodell beruht. Es kann also sein, dass die Höhe Deines Abschlags und die Soforthilfe Dezember nicht übereinstimmen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind. Dies wird in Deiner Jahresrechnung automatisch verrechnet.
Du hast versehentlich den Dezember-Abschlag doch an uns überwiesen? Kein Problem! Die Soforthilfe wird dann automatisch in Deiner nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Eine sofortige Rückzahlung durch uns ist leider nicht möglich.
Im Soforthilfegesetz Gas und Wärme ist genau festgelegt, wie die Soforthilfe Dezember berechnet wird. Darum entspricht sie auch meist nicht genau dem Abschlag, den Du im Dezember bezahlen müsstest.
So wird die Soforthilfe Dezember berechnet:
1/12 des im September für Dich prognostizierten Jahresverbrauchs Gas * Bruttoarbeitspreis Gas im Dezember + 1/12 des Bruttogrundpreises.
Klingt kompliziert? Wir erklären es ganz einfach an einem Beispiel:
1. Im September wurde für Kunde X ein Jahresverbrauch von 24.000 kWh angenommen. 1/12 davon sind 2.000 kWh.
2. Nehmen wir mal an, der Gas-Arbeitspreis im Dezember beträgt 10 ct/kWh (brutto)
3. Nehmen wir ebenfalls an, der Grundpreis für ein Jahr beträgt 240 Euro (brutto), 1/12 davon sind 20 Euro.
Die Höhe der Soforthilfe Gas berechnet sich entsprechend wie folgt:
1/12 des Grundpreises: 20 Euro
10 ct/kWh*2.000 kWh: 200 Euro
Beispiel-Soforthilfe Dezember 2022: 220 Euro
Gut zu wissen: Die Soforthilfe Dezember kann von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen abweichen. Warum ist das so? Die Soforthilfe beträgt 1/12 des Jahresverbrauchs – wir ziehen aber immer nur 11 oder manchmal nur 10 Abschläge ein. Die Soforthilfe ist also wahrscheinlich geringer als Ihr Dezemberabschlag.
Um Verbraucher und Verbraucherinnen zu entlasten, hat der Bund den Dezemberabschlag für Gas übernommen. Dieser wird in der Rechnung als Entlastungsbetrag gekennzeichnet. Weitere Informationen zur Soforthilfe Dezember
Auszug einer Musterrechnung: