Allgemeine Informationen zum Energiemarkt
Das solltest Du wissen
Die Lage am Energiemarkt ist immer noch angespannt. Eine weitere Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden. Seit dem 23.06.2022 gilt die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Das ist die zweite von drei im Notfallplan der Bundesregierung vorgesehenen Eskalationsstufen. Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit stabil. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich jedoch auf nochmals deutlich steigende Gaspreise einstellen.
Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gasmarkt für Dich zusammengestellt, um Dich zu informieren und Zusammenhänge zu erklären.
Du suchst Informationen zu Preisbremsen für Strom und Gas? Diese findest Du hier.
Informationen zum Gasimport aus Frankreich
Odorierung mit THT
Seit dem 12. Oktober 2022 wird odoriertes Erdgas erstmals per Pipeline von Frankreich nach Deutschland importiert. Anders als in Deutschland, wird in Frankreich Erdgas bereits im Fernleitungsnetz mit dem schwefelhaltigen Odorstoff THT (Tetrahydrothiophen) versetzt. Dabei handelt es sich um einen Geruchsstoff, mit dem auch Laien einen möglichen Gasaustritt unmittelbar wahrnehmen können.
In Deutschland erfolgt die Odorierung zusätzlich auf Verteilnetzebene, so dass mit einer erhöhten THT-Konzentration zu rechnen ist. Aufgrund der gesteigerten Konzentration des Warngeruchs ist von einem Anstieg von Geruchsmeldungen auszugehen. Insbesondere für schwefelempfindliche, industrielle und katalytische Prozesse ist eine Entschwefelung zu prüfen, sofern diese nicht bereits vorgenommen wurde.
In diesem Zusammenhang haben sich folgende Verteilnetzbetreiber bereits bei uns gemeldet:
- TWL Netze GmbH
- Stadtwerke Speyer GmbH
- EVB Netze GmbH
- bnNETZE GmbH
- Netze-Gesellschaft Südwest mbH
- Stadtwerke Pirmasens Versorgungs GmbH
Bei Fragen kannst Du Dich direkt bei diesen melden. Für die Aussagen der Verteilnetzbetreiber können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Falls Du Deinen Verteilnetzbetreiber nicht kennst, kannst Du diesen über folgende Hilfeseite finden: www.energiehoch3.de/service/entstoerungshilfe/.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Übernahme von odoriertem Gas zur Sicherstellung der Gasversorgung zwingend erforderlich ist. Wir sind bemüht Dich kontinuierlich auf unserer Webseite über die aktuelle Lage am Energiemarkt zu informieren.
Fragen & Antworten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte nach der Forderung Russlands, Energielieferungen in Rubel zu bezahlen, am 30. März die erste Stufe (Frühwarnstufe) des Notfallplans Gas ausgerufen.
Die zweite Stufe (Alarmstufe) wurde am 23. Juni 2022 aktiviert. Die Ausrufung der Alarmstufe begründete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck unter anderem mit der Verringerung der Gaslieferungen aus Russland durch die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1. Seit der Drosselung des Gasdurchflusses ist der Gasmarkt noch angespannter. Daher trat am 9. August der europäische Gas-Notfallplan zur Vorbereitung auf einen möglichen Stopp russischer Erdgaslieferungen in Kraft. Alle EU-Länder sollen ihren Gasverbrauch ab sofort bis März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken (im Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre in diesem Zeitraum).
Die Gasversorgung in Deinem Ort ist eingebunden im deutschen und europäischen Fernleitungsnetz. Somit ist die Gasversorgung bei Dir abhängig von der Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland. Diese fußt im Wesentlichen auf Importen aus Norwegen und Russland. Russland liefert derzeit noch 30 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases. Insgesamt kann Europa auf einen breiten Liefermix aus verschiedenen Richtungen bauen.
Weitere Informationen dazu findest Du beim Bundeswirtschaftsministerium und auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Die Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen kontinuierlich sehr hohe regulatorische Sicherheitsanforderungen umsetzen und nachweisen (u.a. für Energieversorgungsnetze und für Energieanlagen). Zudem bestehen Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der Bundesnetzagentur sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überwacht. Die Anforderungen werden bei Bedarf aktualisiert oder erweitert. Die in Deutschland für den Sektor Energie geltenden Anforderungen gehen weit über die verpflichtenden Mindestanforderungen der Europäischen Cybersicherheitsrichtlinie hinaus.
Informationen dazu erhalten betroffene Kunden vom jeweiligen Netzbetreiber.
Wichtig ist: Das Vertragsverhältnis bleibt weiter bestehen. Zahlungen können für die Dauer der Unterbrechung pausiert ausgesetzt werden. Soweit möglich sollte Erdgas dann durch andere Energien ersetzt werden, da es in der Regel keine Angaben zur Dauer der Versorgungsunterbrechung gibt.
Bei Wiederinbetriebnahmen abgeschalteter Erdgasgeräte können vorher technische Überprüfungen notwendig sein. Dazu wird der Netzbetreiber informieren.
Was kann ich tun, um weniger Energie zu verbrauchen?
Mit unseren Tipps bei Strom und Gas sparen
Jeder kann mithelfen, dass auch in einer Mangelsituation so viele Menschen und Einrichtungen wie möglich Energie zur Verfügung haben. Dazu lohnt es sich schon jetzt den eigenen Verbrauch zu senken!
Überprüfe dafür z. B. Deine Geräteeinstellungen (Stand-by ausschalten), die Heizungseinstellung (schon eine um 1°C geringere Raumtemperatur pro Haushalt hat in Summe bundesweit einen deutlichen Spareffekt) und wähle Dein Fortbewegungsmittel so energiearm wie möglich.
Weitere Energiespartipps haben wir für Dich zusammengefasst. Schaue gerne vorbei!