Du wolltest schon immer wissen, was eine Kilowattstunde ist oder was sich hinter dem Begriff Netzbetreiber verbirgt? Dann nutze einfach unser Energielexikon. Hier findest Du Erklärungen zu fast allen Begriffen aus der Energiewelt.


Unterbrechung der Gasversorgung kurz erklärt

(1) Die energiehoch3 GmbH ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde den Allgemeinen Vertragsbedingungen Gas in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist die energiehoch3 GmbH berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Gasversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die energiehoch3 GmbH kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Gasversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.

(3) Die energiehoch3 GmbH hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für die Unterbrechung nach Absatz 1 bzw. 2 entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.

(4) Die Kosten der Unterbrechung und ggf. der Wiederherstellung der Gasversorgung werden dem Kunden gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt in Rechnung gestellt.