Du wolltest schon immer wissen, was eine Kilowattstunde ist oder was sich hinter dem Begriff Netzbetreiber verbirgt? Dann nutze einfach unser Energielexikon. Hier findest Du Erklärungen zu fast allen Begriffen aus der Energiewelt.
Zutrittsrecht kurz erklärt
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der energiehoch3 GmbH den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach § 7 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Wird der Zutritt verweigert oder behindert, so ist der Kunde zur Erstattung der Kosten für die Fehlfahrt gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt verpflichtet.