Senkung der Umsatzsteuer auf Gas endet am 31. März 2024
In unseren FAQ beantworten wir Dir wichtige Fragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
Um Verbrauchern angesichts der Mehrkosten zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen vorübergehend von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Die Senkung gilt vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Ab dem 01. April 2024 gilt auf Gaslieferungen wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Du als Kunde brauchst nichts zu unternehmen. Wir passen die Umsatzsteuer auf Deiner Rechnung automatisch an.
Suchst Du Informationen zur Soforthilfe für Gaskunden im Dezember 2022? Hier erfährst Du mehr.
Suchst Du Informationen zu Energiepreisbremsen? Hier erfährst Du mehr.
Fragen & Antworten
Was Gaskunden wissen sollten
Wie viel Steuern bezahle ich, wenn ich im April 2024 einen Vertrag mit dem rückwirkenden Lieferbeginn im März 2024 oder früher abschließe?
Ich bin Bestandskunde und erhalte meine Jahresrechnung erst nach dem 01. April 2024. Zahle ich dann auf den gesamten Jahresverbrauch 19 Prozent Umsatzsteuer?
Unterliegen auch Wärmelieferungen dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Wärmeerzeugung gasbasiert ist?
Was kann ich tun, um weniger Energie zu verbrauchen?
Mit unseren Tipps bei Strom und Gas sparen
Jeder kann mithelfen, dass auch in einer Mangelsituation so viele Menschen und Einrichtungen wie möglich Energie zur Verfügung haben. Dazu lohnt es sich schon jetzt den eigenen Verbrauch zu senken!
Überprüfe dafür z. B. Deine Geräteeinstellungen (Stand-by ausschalten), die Heizungseinstellung (schon eine um 1°C geringere Raumtemperatur pro Haushalt hat in Summe bundesweit einen deutlichen Spareffekt) und wähle Dein Fortbewegungsmittel so energiearm wie möglich.
Weitere Energiespartipps haben wir für Dich zusammengefasst. Schaue gerne vorbei!