Aktuelle Infos zur Steuersenkung auf Gas

Senkung der Umsatzsteuer auf Gas endet am 31. März 2024


In unseren FAQ beantworten wir Dir wichtige Fragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen werden fortlaufend aktualisiert.

Um Verbrauchern angesichts der Mehrkosten zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen vorübergehend von 19 Prozent auf 7 Prozent zu senken. Die Senkung gilt vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Ab dem 01. April 2024 gilt auf Gaslieferungen wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Du als Kunde brauchst nichts zu unternehmen. Wir passen die Umsatzsteuer auf Deiner Rechnung automatisch an.

 

Suchst Du Informationen zur Soforthilfe für Gaskunden im Dezember 2022? Hier erfährst Du mehr.

Suchst Du Informationen zu Energiepreisbremsen? Hier erfährst Du mehr.

Fragen & Antworten

Was Gaskunden wissen sollten


Für welchen Zeitraum gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen?

Dem Gesetz zufolge gilt der ermäßigte Steuersatz für Gaslieferungen vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Für Gaslieferungen, die nach diesem Datum ausgeführt werden, gilt dann grundsätzlich wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Wann zahle ich die vergünstigte Umsatzsteuer?

Alle Neukunden mit Lieferbeginn vor dem 01. April 2024 zahlen bis zum 31. März 2024 die vergünstigte Umsatzsteuer. Wenn Dein Lieferbeginn nach dem 31. März 2024 ist, zahlst Du 19 % Umsatzsteuer. Deinen gültigen Steuersatz findest Du auf Deiner Vertragsbestätigung.

Welcher Steuersatz steht auf meiner Rechnung?

Für die Gaslieferung im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 bezahlst Du 7 % Umsatzsteuer. Für die Gaslieferung ab dem 01. April 2024 bezahlst Du 19 % Umsatzsteuer. So werden die Steuersätze auch auf Deiner Rechnung ausgewiesen. Die genaue Berechnung kannst Du auf der Seite 2 Deiner Rechnung finden.

Was passiert mit meinen Abschlägen nach der Anpassung der Umsatzsteuer?

Deine Abschläge ändern sich nicht. Du zahlst weiterhin den vereinbarten Abschlag. Lediglich die Netto-Beträge ändern sich.

Muss ich meinen Zählerstand zum 31. März 2024 mitteilen?

Selbstverständlich kannst Du uns Deinen Zählerstand mitteilen, wenn Du dies möchtest. Ansonsten wird Dein Zählerstand zum 31. März 2024 rechnerisch durch uns ermittelt. Sollten wir Deinen Zählerstand für die Jahresrechnung benötigen, wirst Du von uns benachrichtigt.

Wie viel Steuern bezahle ich, wenn ich im April 2024 einen Vertrag mit dem rückwirkenden Lieferbeginn im März 2024 oder früher abschließe?

Du bezahlst immer den Steuersatz, der zum tatsächlichen Lieferzeitpunkt gültig war. Die Gaslieferungen bis einschließlich den 31. März 2024 werden mit dem Prozentsatz von 7 Prozent versteuert, auch wenn Du Deinen Vertrag erst im April 2024 abschließt.

Ich bin Bestandskunde und erhalte meine Jahresrechnung erst nach dem 01. April 2024. Zahle ich dann auf den gesamten Jahresverbrauch 19 Prozent Umsatzsteuer?

Nein. Du zahlst immer den Steuersatz, der zum tatsächlichen Lieferzeitpunkt gültig war. Für die Gaslieferungen bis einschließlich den 31. März 2024 zahlst Du 7 Prozent Steuer. Für die Gaslieferungen ab dem 01. April 2024 zahlst Du 19 Prozent Steuer. Die gültigen Steuersätze werden auf Deiner Rechnung ausgewiesen. Die genaue Berechnung findest Du auf der Seite 2 Deiner Rechnung.

Für welche Gaslieferung wird der Umsatzsteuersatz gesenkt?

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Keine Berücksichtigung findet dabei, wie das Gas erzeugt wird. Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, welches über das Erdgasnetz verteilt wird.

Unterliegen auch Wärmelieferungen dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Wärmeerzeugung gasbasiert ist?

Aktuell soll nur die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz ermäßigt besteuert werden. Wärmelieferungen werden demnach weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen. Die Einführung des ermäßigten Steuersatzes auch für Strom- und Wärmelieferungen ist derzeit seitens der Bundesregierung nicht geplant.

Warum wird nur die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz begünstigt?

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas soll die zusätzlichen Belastungen verringern, die aus der Gasumlage entstehen. Diese Gasumlage fällt nur an, wenn Gas über das Erdgasnetz bezogen wird.

Warum entfällt die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen nicht vollständig?

Das Europäische Recht schreibt bestimmte Mindeststeuersätze vor. Daher ist es Deutschland nicht erlaubt, den Umsatzsteuersatz auf null zu senken.

Was ist der Unterschied zwischen der Mehrwertsteuer und der Umsatzsteuer?

Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird.

Was bedeutet das für mich als Gaskunde von energiehoch3?

Die Umsatzsteuersenkung auf die Gaslieferung passen wir Dir automatisch an. Du musst nichts weiter tun. Egal ob Du schon Kunde bei uns bist oder es später werden möchtest. Den aktuell geltenden Umsatzsteuersatz weisen wir Dir selbstverständlich auf Deiner Rechnung aus.

Was kann ich tun, um weniger Energie zu verbrauchen?

Mit unseren Tipps bei Strom und Gas sparen


Jeder kann mithelfen, dass auch in einer Mangelsituation so viele Menschen und Einrichtungen wie möglich Energie zur Verfügung haben. Dazu lohnt es sich schon jetzt den eigenen Verbrauch zu senken!

Überprüfe dafür z. B. Deine Geräteeinstellungen (Stand-by ausschalten), die Heizungseinstellung (schon eine um 1°C geringere Raumtemperatur pro Haushalt hat in Summe bundesweit einen deutlichen Spareffekt) und wähle Dein Fortbewegungsmittel so energiearm wie möglich.

Weitere Energiespartipps haben wir für Dich zusammengefasst. Schaue gerne vorbei!