§41 EnWG
Allgemeine Informationen zu Ihrem Vertrag gem. § 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Rückwirkende Strombestellungen nicht mehr möglich
Seit dem 6. Juni 2025 gilt der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel. Die neue Regelung schreibt vor, dass der technische Wechselprozess bei Stromanmeldungen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein muss. Aufgrund dieser Regelung sind ab Juni keine rückwirkenden Stromanmeldungen mehr möglich. Bitte beachte dies bei Deiner Bestellung und melde Deine anstehenden Umzüge frühzeitig an uns.