REMIT Informationen

Integrität und Transparenz

Rückwirkende Strombestellungen nicht mehr möglich

Seit dem 6. Juni 2025 gilt der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel. Die neue Regelung schreibt vor, dass der technische Wechselprozess bei Stromanmeldungen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein muss. Aufgrund dieser Regelung sind ab Juni keine rückwirkenden Stromanmeldungen mehr möglich. Bitte beachte dies bei Deiner Bestellung und melde Deine anstehenden Umzüge frühzeitig an uns.

Insider-Information gemäß EU-Verordnung

Die energiehoch3 GmbH veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT) vom 25. Oktober 2011.

Insiderhandel und Marktmanipulation sind nach der REMIT verboten. Schließlich soll der Großhandel mit Strom und Gas transparent und fair sein. Das wird von Bundesnetzagentur überwacht. REMIT steht für die „Verordnung für Integrität und Transparenz im Energiemarkt”.

Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 Abs. 1 der REMIT vor.

Disclosure according to REMIT

Here energiehoch3 GmbH publishes important insider information according to Art. 4 of the European Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency (No. 1227/2011) from 25th October 2011.

Currently there are no insider information according to Art. 4 of the European Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency (No. 1227/2011) existent.