Umlagenprivilegierung für Wärmepumpenstrom

nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Was bedeutet die Umlagenprivilegierung?

Die Umlagenprivilegierung ist eine gesetzliche Regelung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von Wärmepumpen, bestimmte Umlagen auf den Strompreis deutlich zu reduzieren.

Das bedeutet für Sie: geringere Kosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe und damit ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliches Heizen.

Welche Umlagen sind davon betroffen?

Folgende Umlagen werden für privilegierten Wärmepumpenstrom gemäß § 22 EnFG auf 0,00 Cent/kWh reduziert:

  • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
  • Offshore-Netzumlage

Beide Umlagen machten im Jahr 2025 zusammen 1,30 Cent/kWh brutto Ihres Wärmepumpen-Strompreises aus.

Wichtig

Voraussetzungen für die Privilegierung

Damit Sie von der Umlagenreduzierung profitieren können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihre Wärmepumpe ist elektrisch betrieben.
  • Sie verfügt über einen separaten Zählpunkt für den Wärmepumpenstrom.
  • Es bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aus EU-Beihilfebeschlüssen.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten* im Sinne des EnFG.

* „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG als „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“.

Aktueller rechtlicher Hinweis zur Antragstellung

Netznutzer sollten die Absenkung der Offshore-Netzumlage und der KWKG-Umlage auf null Cent für elektrische Wärmepumpen für das Kalenderjahr 2025 zeitnah beantragen. Eine rückwirkende Anwendung für die Kalenderjahre 2023 und 2024 sieht die Bundesnetzagentur nicht vor.

§ 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) ist bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Anwendung der Regelung stand jedoch zunächst unter einem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt.

Mit Inkrafttreten der „Energierechtsnovelle 2025 Strom“ am 23. Dezember 2025 ist dieser Genehmigungsvorbehalt entfallen. Seit diesem Zeitpunkt können Netznutzer für den Netzstrombezug elektrischer Wärmepumpen einen Antrag auf Privilegierung für die Zukunft stellen.

Anmeldung

So funktioniert die Anmeldung

Nutzen Sie das nachfolgende Formular zur Anmeldung der Umlagenprivilegierung.

Ihre Angaben leiten wir an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Sobald der Netzbetreiber die Umlagenreduzierung bestätigt hat und die genannten Umlagen gegenüber uns nicht mehr abrechnet, wird die Privilegierung von uns  berücksichtigt.

Beachten Sie die Frist!

Wichtiger Hinweis zur Frist

Unsere Meldung muss jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres beim Netzbetreiber eingehen.

Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular daher rechtzeitig zu.

Bei nicht fristgerechter Bereitstellung können wir Ihren Anspruch auf Verringerung der Umlagen leider nicht oder nicht in der vollständigen Höhe umsetzen.

Bitte füllen Sie das Formular aus

Eigenerklärung

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

Bitte geben Sie den obenstehenden Code in das Feld ein, damit wir wissen, dass Sie kein Roboter sind.

Fragen? Wir haben Antworten!

Sie haben Fragen zur Umlagenprivilegierung oder zur Anmeldung? Unser Kundenservice unterstützt Sie gerne. Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort in einem unserer Kundenbüros. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.